(Stand: 11.02.2020)
zwischen Ihnen als natürliche oder juristische Person und der 4A-SIDE GmbH, Spielmannstraße 19, 38106 Braunschweig als Softwareentwickler für die von uns entwickelte Software „Arbeitszeugnisgenerator“ und „Abmahnungsgenerator“.
Eine stabile Internetverbindung, die Nutzung eines aktuellen und gängigen Browsers (wahlweise die aktuellste Version von: Chrome, Firefox, Internet Explorer oder Safari) sowie eine Mindestbildschirmauflösung von 1024x768 sind Voraussetzung für die fehlerfreie Nutzung des Systems. Das Zeugnis und die Abmahnung werden in einer .docx-Datei ausgegeben. Um diese Datei danach zu öffnen, benötigen Sie ein entsprechendes Bearbeitungsprogram (z.B. Microsoft© Word).
Mit dem Anklicken des Bestätigungsfeldes akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und es kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und uns zustande. Die Nutzung des Tools ist für Sie kostenlos.
Wenn Sie das Tool benutzen möchten, müssen Sie es aktivieren. Dies geschieht durch Ihre erstmalige Anmeldung und Annahme dieser Nutzungsvereinbarung und der Datenschutzerklärung.
Die Software wird nicht verkauft, sondern ist lizensiert. Die Software ist in technischer Hinsicht geistiges Eigentum der 4A-SIDE, in inhaltlicher Hinsicht ist sie geistiges Eigentum des AGV Verbandes. Die Lizenz gilt nur für den Lizenznehmer.
Lizenznehmer ist der AGV Verband, der mit der 4A-SIDE GmbH einen Lizenzvertrag abgeschlossen hat. Im Rahmen dieses Vertrages kann der AGV Verband Unternehmen und seinen Mitarbeitern den Zugriff auf das Tool ermöglichen.
Das Nutzungsrecht erlaubt Ihnen nicht, die Weitergabe und Offenlegung der Software an Dritte. Die Nutzung umfasst auch nicht das Recht, die Software kommerziell zu verbreiten (Redistribution).
Die Lizenzdauer bestimmt sich nach dem Lizenzvertrag zwischen 4A-SIDES und dem AGV Verband.
Die 4A-SIDE GmbH gewährleistet, dass die Software, in der dem Lizenznehmer überlassenen Version frei von bekannten Fehlern ist, die den Wert oder die Nutzbarkeit der Software aufheben oder mindern.
Die 4A-SIDE GmbH und der Nutzer stimmen darin überein, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei herzustellen, technische Funktionsstörungen auszuschließen oder sämtliche Fehler zu korrigieren.
Insoweit übernimmt 4A-SIDE keine Gewähr für absolute Fehlerfreiheit oder völlig unterbrechungsfreien Lauf.
Die 4A-SIDE GmbH stellt mit ihren Tools Formulierungsvorschläge für Arbeitszeugnisse und Abmahnungen zur Verfügung, die mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt worden sind. Sie stellen Anregungen für die Lösung typischer Fallgestaltungen dar, können jedoch nicht besondere Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und ersetzen auch keine fachkundige Rechtsberatung.
Die Zusammenstellung und Verwendung der Textbausteine erfolgen eigenverantwortlich durch den Nutzer. Im Hinblick darauf, dass bei einer fehlerhaften und damit unwirksamen Abmahnung auch eine spätere Kündigung unwirksam sein kann, wird auf jeden Fall empfohlen, eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie als Mitglied die Möglichkeit, einer kostenlosen Auskunft bzw. Überprüfung durch die Juristen Ihres Arbeitgeberverbandes.
Die 4A-SIDE GmbH und der AGV Verband übernehmen keine Haftung für die Verwendung der Textbausteine und Klauseln des Tools – weder im Einzelnen noch im Gesamtergebnis. Gegen die Betreiber des Tools können keine Ansprüche gestellt werden, die aus der Generierung und Verwendung der Zeugnis- und Abmahnungstexte resultieren.
Für Schäden, Folgeschäden, zufällig oder indirekt entstandene Schäden wie beschädigte oder veränderte Daten, ist der Hersteller und Lizenzgeber 4A-SIDE nicht haftbar zu machen.
Das Tool stellt Ihnen im Regelbetrieb sowohl ein Archiv der bereits erstellten Zeugnisse und Abmahnungen zur Verfügung als auch einen Zwischenspeicher für jene Zeugnisse und Abmahnungen, die aktuell noch in der Bearbeitungsphase sind. Für die Erstellung möglicher Sicherungskopien trägt allerdings ausschließlich der Nutzer die Verantwortung. Es besteht kein Anspruch, dass diese Daten vom Anbieter dauerhaft verfügbar sind.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Gerade im Umgang mit Mitarbeiterdaten sollte auf eine gesetzeskonforme Verarbeitung geachtet werden. Verantwortlich hierfür ist der Arbeitgeber, der die Daten von seinem Mitarbeiter erhebt. Prüfen Sie deshalb vorher, ob die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Erstellung des Zeugnisses bzw. der Abmahnung zulässig ist.